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!! ACHTUNG !!
Jetzt 20% motorbezogene Versicherungssteuer für euren Oldtimer zurückholen.
Bei
historischen Kraftfahrzeugen gibt es von der erhöhten motorbezogenen
Versicherungssteuer für den 20%-igen Zuschlag eine Ausnahme: Bei
Importen nach Österreich und Erteilung einer Einzelgenehmigung nach
dem 1.1.1987,
gibt es keinen Zuschlag zur Versicherungssteuer, egal wie alt das Fahrzeug ist! Mehr dazu weiß unser Mitglied Werner CHUDIK. Er hilft und berät gerne...
Chudik Consulting w.chudik@versicherungundfianz.at Tel.
0664/531 81 71 |